DER BENE MERENTI ORDEN
In dieser schnelllebigen Zeit wird es immer schwerer Personen richtig zu helfen, oder unser Kulturerbe für künftige Generationen zu bewahren.

Der Orden wurde im Jahre 1932 unter dem Namen „Bene Merenti Ordensgemeinschaft“ etabliert.

 

Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Wirren in den 30iger Jahren kamen die Stifter des Fürstlichen Hauses Hohenzollern überein, den Orden wieder aufzulösen und wurde dennoch in Deutschland bis in das Jahr 1941 verliehen.

 

König Carol II von Rumänien hat mit Dekret vom 16.12.1935 den „Bene Merenti Orden“ unter die Königlich Rumänischen Orden aufgenommen. Am 8.3.1940 wurde der „Bene Merenti Orden“ des Regierenden Rumänischen Königshauses in den gleichzeitig neu gestifteten St. Georgs Orden umgewandelt.

 

Im Jahre 1950 gab Seine Durchlaucht Emanuel Joseph Prinz von Hohenzollern-Emden den Orden neue, zeitgemäße Statuten und bestimmte Ende der 80er Jahre den Sitz der Großkanzlei in der Republik Österreich. Im Jahre 1998 wurde durch eine Präambel die Nachfolgeregelung des Ordens geregelt.

 

In der Republik Österreich wurde der Orden im „Amtskalender der Republik Österreich“ eingetragen sowie wurde die „Trageerlaubnis zur Uniform der Republik Österreich“ durch das zuständige Ministerium für Landesverteidigung, erteilt.
Die Trageerlaubnis für das Militär ist ebenso in der Republik Lettland gegeben.

 

2002 erfolgte die Souveränitätserklärung durch das Parlament der Republik Lettland. Der Sitz der Großkanzlei wurde dazu nach Riga verlegt.

STATUTEN
STATUTEN
PRÄAMBEL

SKH Prinz Emanuel Joseph Maria Wilhelm Ferdinand Burkhard von Hohenzollern-Emden
(* 23.2.1929, München – + 8.2.1999, Balingen-Stettberg)

Der Orden soll sich als Gemeinschaft verbreiten. Die Aufnahme ist für jede rechtschaffene Person möglich, unabhängig ihrer religiösen, gesellschaftlichen oder politischen Einstellung. Die Aufnahme obliegt dem Herrenmeister.

In jedem Staat soll eine Repräsentanz, genannt Ballei, etabliert werden. Diese jeweiligen, unselbständigen Balleien werden von einem Unsrigen Kanzler, geleitet. Diese unterstehen Unserem Großkanzler. Der Großkanzler ergänzt den weiteren Aufgabenzweck, festgelegt im Artikel 7, für die jeweiligen Balleien. Die Ballei werden in den jeweiligen Staaten registriert, sofern dies gesetzlich notwendig ist. Eine Registrierung als Kapitalgesellschaft ist nicht gestattet.

 

Der Bene Merenti Orden wurde von Unserem Hause 1932 gestiftet und sollte es wider der Fall sein, dass eine Fremde, Dritte Person, Institution etc., sich widerrechtlich des Namens, der Insignien etc. Unseres Ordens habhaft gemacht hat oder dies will, ist es Unser ausdrücklicher Wunsch, dies mit allen Mitteln zu unterbinden, sofern keine des Herrenmeisters eigener Hand unterschriebene Genehmigung vorliegt oder existiert.

 

Als oberste Prämisse ist die „Völkerrechtliche Anerkennung“ des Ordens in einem der folgenden Staaten festgelegt: Deutschland, Österreich, Ungarn, Rumänien, Polen, Königsberg, Litauen und Lettland. Damit wird durch den Parlamentarischen Akt der derzeitige Großkanzler zum Souveränen Oberhaupt des Ordens. Zu diesem Zweck kann der Herrenmeister den Sitz (Residenz) des Ordens verlegen.

 

Als weitere Prämisse wird die „Trageerlaubnis zur Uniform (Militär)“ des jeweiligen Staates angestrebt, in welchem der Orden etabliert wird.

 

Ist in einem Staat die Führung von Adelstitel möglich oder wird dies genehmigt, kann der Herrenmeister die bisher unter Artikel 3 festgelegten Ehrenbezeichnungen, abändern. Die Ehrenbezeichnungen und Titulierungen sind vererbbar.

 

Die Adelstitulierung „Fürst“ ist ausschließlich dem Herrenmeister vorbehalten, sofern Dieser diese Ehrenbezeichnung nicht schon genießt. Eine Verallgemeinerung dieser Titulierung wünschen Wir nicht.

 

Die Genehmigung aller Art von Anträgen obliegt einzig dem Herrenmeister.

SKH Prinz Emanuel-Joseph von Hohenzollern-Emden, Salzburg am 23.12.1998

REKONSTITUTION am 12. Mai 1947

Wir, Emanuel-Joseph, durch Gnade Gottes, Prinz von Hohenzollern-Emden, haben uns bewogen gefunden nach Errichtung unseres „BENE MERENTI“ Ordens-Gemeinschaft folgende Bestimmungen auszuführen und wir bestimmen daher, dass der BENE MERENTI ORDEN ausschließlich als Zeichen genannter Ordensgemeinschaft getragen werden soll.

 

Artikel 1

Der Verdienstorden besteht aus folgenden Klassen:

1. Klasse:        Großkomturkreuz am Halsband             GrKmtK/B/BMO

2. Klasse:        Stern in Gold                                            KmtK/BMO

3. Klasse:        Stern in Silber                                          RK/BMO

Sonderklasse I:    Großkomturkreuz mit Smaragden am Halsband    GrKmtK/B/Sm/BMO

Sonderklasse II:  Großkomturkreuz mit Stern Gold am Bande            GrKmtK/St/B/BMO

Artikel 2

Der Orden besteht aus einem weißen vierstrahligen Tatzenkreuz mit Avers schwarzen Außenrand. In der Mitte steht die Inschrift „BENE MERENTI“ umgeben mit einem grünen Lorbeerkranz. Revers befinden sich die Initialen des jeweiligen Herrenmeisters mit darüberlegender Krone auf weißem Feld mit schwarzem Rand. Den Orden überragt eine fünfbügelige Krone. Das Ordensband ist weiß mit drei schwarzen Streifen.

Artikel 3

Der Orden der 3. Klasse wird als Stern in Silber getragen. Die 2. Klasse wird als Stern in Gold getragen. Der Orden der 1. Klasse wird an einem Halsband getragen. Die Bruststerne werden ebenfalls an der linken Brustseite getragen.

Ehrentitel der 3. Klasse sind „Chevalier/Dame de“, der 2. Klasse „Baron/Baroness de“, der 1. Klasse mit der Ehrentitel „Comte/Comtesse de“ verbunden. Ehrentitel können auch separat verliehen werden.

Artikel 4

Alle Klassen des BENE MERENTI Ordens die an Frauen verliehen werden, werden an einer aus dem Ordensband gebildeten Schleife getragen und beinhalten das unter Pkt. 2. genannte Kreuz im allgemeinem wie folgt: 1. Klasse Kreuz mit Krone Gold an der Doppelschleife; 2. Klasse Kreuz mit Krone Gold an der Schleife; 3.Klasse Kreuz ohne Krone an der Schleife.

Artikel 5

Sonderklasse I:     Großkomturkreuz mit Smaragden am Halsband     GrKmtK/B/Sm/BMO

Sonderklasse II:    Großkomturkreuz mit Stern Gold am Bande           GrKmtK/St/B/BMO

Artikel 6

In besonderen Fällen behalten Wir es Uns vor, die Sonderklassen Unseres BENE MERENTI ORDENS zu verleihen. Eine Verallgemeinerung der Verleihung dieser Sonderklassen wünschen Wir nicht.

Artikel 7

Der Zweck der ursprünglichen Ordensstiftung, Belohnung besonderer Verdienste Anerkennung bewährter Treue und Hingabe, wird Uns auch fernerhin bei der Verleihung des BENE MERENTI ORDENS leiten.

Artikel 8

Die Verleihung Unseres Ordens erfolgt aus freier Bewegung, in Anerkennung der geleisteten Dienste.

Artikel 9

Alle Orden und Medaillen dürfen nach dem Ableben des Trägers in den Familien behalten werden. Bei Verleihung einer höheren Klasse muss die vorhandene niedrigere Klasse taxfrei zurückgegeben werden.

Artikel 10

Sollte wider verhoffen sich ein Fall ergeben, dass ein Ordensinhaber sich eines unwürdiges Betragen zuschulden kommen ließe, so werden Wir denselben der Ehre des Ordens verlustig erklären und Ihm dessen Zeichen entziehen.

Artikel 11

Unser Bevollmächtigter ist verpflichtet, eine besondere Ordenskanzlei zu halten, welche die Verleihung des Ordens zu besorgen hat.

Artikel 11 Zusatz

Nach Unserem Ableben als Großmeister bzw. Herrenmeister wahrt die Führung der derzeitige Großkanzler des Bene Merenti Ordens als Interregnum und dies ist Unser ausdrücklicher Wunsch. Eine Übergabe an Unseren Sohn ist von Uns nicht vorgesehen und obliegt einzig und allein Unserem Großkanzler dies zu ändern und bei Wahl eines neuen Herrenmeisters, muss Selbiger aus rechtschaffener, hochadeliger Abstammung und Hause sein und schließt (für eine natürliche Person) eine andere Möglichkeit aus.

Artikel 12

Wir haben gegenwärtige Statuten genehmigt und Unser Siegel des Hauses Hohenzollern-Emden bei drucken lassen.

SKH Prinz Emanuel-Joseph von Hohenzollern-Emden

ORDEN
2. Klasse
1.Klasse
1. KLASSE
3. Klasse
3. KLASSE
ORDEN
HERRENMEISTER

1950 – 1999
Emanuel-Joseph Prinz von Hohenzollern-Emden

1999 – 2001
Interregnum in der Republik Lettland

2002
Souveränitätserklärung durch das Parlament der Republik Lettland

2003-2015
Johann de Heidendorf-Schuster de Medgyes
Princeps Transylvania Saxones

2016
Vladimirs Fürst von Starcevs

GROSSKANZLER

1950 – 1988
Johann de Heidendorf-Schuster de Medgyes
Princeps Transylvania Saxones

1989 – 2003
Peter de Heidendorf

2004-2015
Vladimirs Graf de Starcevs

2016
Peter de Heidendorf

WÜRDENTRÄGER
WÜRDENTRÄGER

Träger der Sonderklasse: Nr. 2; Nr. 4 ; Nr. 5; Nr. 10; Nr. 11; Nr. 12; Nr. 19;
Die Angabe der Namen erfolgt nicht nach Ordensgraden
(1.Klasse; 2.Klasse; 3.Klasse), sondern nach ihrer Nobilitierung mittels Ordensverleihung.

  1. Andreas CORDIER
    Deutschland, Stadt Freiburg i. Breisgau; Rechtsanwalt
  2. Attila Graf de BAJTSY de URÖGH et GECZEFLAVA
    Österreich, Stadt Napels USA; Zivil- und Immobilienmakler
  3. Consul Detlef Werner JONAS
    Deutschland, Stadt Hannover; Unternehmer
  4. Marcel-Claudiu OLTEANU
    Rumänien, Stadt Arad
  5. Senator Peter LÖFFLER
    Österreich, Stadt Linz; Zivilmakler
  6. Mag. Christian FRECH
    Österreich, Stadt Steyr; Unternehmen „Der Ordensspezialist“
  7. Mag. Martina FRECH
    Österreich, Stadt Steyr; Leitende Angestellte
  8. Oberst Heinz KOFLER
    Österreich, BMLV Wien; Ministerium f. Versorgung/Beschaffung
  9. Generalkonsul Captain Eike F. MALLING
    Deutschland, Stadt Hamburg; Unternehmer
  10. Senator Peter BEHNEKE (Fürst Benkovsky; Polen)
    Deutschland, Stadt München; Auktionator
  11. Senator Prof. DDr. hc.
    Hans-Wolfgang de HEIDENDORF-MOHNSSEN
    Deutschland, Stadt Nindorf; Unternehmer
  12. Senator Michael de HEIDENDORF-SCHUSTER
    Österreich, Stadt Salzburg; Unternehmer
  13. Ordensträger ausgeschlossen
  14. Ernst Albert PRINZ von SACHSEN-COBURG und GOTHA
    Deutschland, Stadt München; Unternehmer
  15. Alexander GRAF von SCHÖNBORN-BUCHHEIM
    Deutschland, Stadt München; Immobilienmakler
  16. Generaldirektor Herman FRANCKEN
    Deutschland, Stadt Leverkusen; Leitender Angestellter
  17. Herr Almants CHEVALIER de POLIKEVICS
    Lettland, Stadt Riga; Stv. Leiter Rechnungshof Stadt Riga.
  18. Olga GRÄFIN de STARCEVA-MASLOVA
    Russland, Stadt Riga; Zivilmakler
  19. Prof. Mag. iur. Dr. hc. Vladimirs GRAF de STARCEVS
    Lettland, Stadt Riga; Anwalt, Oberst a. D.
  20. Normands CHEVALIER de PUTANS
    Lettland, Stadt Riga; Unternehmer.
  21. Viktor Nikolaevitsch BARON d’EGOROV
    Kasachstan, Stadt Astana; Abgeordneter des Parlamentes der Republik Kasachstan; Vorsitzender Sektion Budget.
  22. Dr. habil. Igor CHEVALIER de KABASHKIN
    Lettland, Stadt Riga; VizeRektor und Professor der Hochschule für
    Transport und Telekommunikation
  23. Dr. habil. Eugene CHEVALIER de KOPYTOV
    Lettland, Stadt Riga; Rektor und Professor der Hochschule für
    Transport und Telekommunikation
  24. Diana GRÄFIN de VASKEVICA
    Lettland, Stadt Riga; Privat.
  25. Olga GRÄFIN de VASKEVICA
    Lettland, Stadt Riga; Privat.
  26. Vladimirs GRAF de VASKEVICS
    Lettland, Stadt Riga; Oberstaatsanwalt.
  27. Claude COMTE de KOX
    Luxemburg, Luxemburg; Senator
    Präsident der European Security Agency (ESA).
  28. Alexandru Tiberiu BARON de DEKANY
    Rumänien, Stadt Arad; Senator
    Vizebürgermeister von Arad
  29. Lady Anna, COMTESSE de POPPER
    Ungarn, Stadt Budapest; Secretary
    General of KMFAP (Order of Malta/Red)
  30. Sir George, COMTE de POPPER
    Ungarn, Stadt Budapest;
    Prime Minister of KMFAP (Order of Malta/Red)
  31. José M., PRINCE COSMELLI
    Portugal, Stadt Lissabon;
    Grand Master of KMFAP (Order of Malta/Red)
  32. Jelizaveta GRÄFIN von RUMYANCEVA – KRUMINA
    Lettland, Stadt Riga; Privatier
  33. Dipl. Ing. Heinz NOWOTNY
    Österreich, Stadt Wien; Head of Remax Masteragents Vienna
  34. Natalja BARONESS DE DOROHOVA
    Lettland, Stadt Riga; Privatier
  35. Christian MACHOWETZ
    Österreich, Stadt Wien; Unternehmer; Privatier
  36. Dr. Friedrich GRAF von HOLLEIS
    Rumänien, Stadt Oradea; Unternehmer
  37. Jan BARON de APELIS
    Lettland, Stadt Riga; General a.D.
  38. Igor BARON von BARULIN
    Lettland, Riga; Künstler
  39. Leonid BARON de DUMA
    Lettland, Riga; Dipl.Ing.; Privatier
  40. Vladimir GRAF von SOLOMENNIKOV
    Unternehmer
  41. Ordensträger gestrichen
  42. Ordensträger gestrichen
  43. Ordensträger ausgeschlossen
  44. Igor Borisowitsch BARON von SAMOJLENKO
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